Im Podcast HÄRTING.fm Der Podcast für Recht, Technologie und Medien beschäftigen sich die Co-Hosts mit Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten: Es geht um IT und IP, Medien und Technologie, Datenschutz und E-Commerce. Gemeinsam mit wechselnden Co-Hosts aus der Kanzlei begrüßt Martin Schirmbacher in jeder Folge einen Gesprächspartner, den oder die wir zu ihrem oder seinem Schwerpunktthema befragen und uns und Euch ein wenig über ihre oder seine Spezialgebiete informieren. In jede Folge steigen wir mit einem kleinen Gespräch zu aktuellen Themen aus unserer Mandantenberatung ein.
In der letzten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt Robert Golz, LL.M., Partner bei Härting Rechtsanwälte und Fachanwalt für Urheber und Medienrecht, drei Fälle zum Presserecht vor. In diesem Rahmen werden folgende Fragen besprochen: - Was sind die Besonderheiten in einstweiligen Verfügungsverfahren? - Inwieweit ist das Presse- und Äußerungsrecht anders als andere Prozesse? - Müssen im Nachgang der Publikation zur Kenntnis gebrachten Umstände berücksichtigt werden? - Ist der kritische/herabsetzende Kommentar eines Arztes auf den Social-Media Beitrag eines anderen Arztes eine Meinung oder eine Tatsache? - Wann besteht eine zulässige Berichterstattung und wann überwiegen die kommerziellen Zwecke?
27.02.25 • 31:52
In Folge 69 von HÄRTING|fm ist Fabian Reinholz, langjähriger Partner bei Härting Rechtsanwälte, zu Gast. Im Fokus dieser Ausgabe der Litigation Staffel sind drei IP Streitigkeiten. Thematisiert wird: - Fall 1 aus dem Wettbewerbsrecht zum ergänzenden Leistungsschutz nach dem UWG - Fall 2 eine Domainstreitigkeit über eine gleichnamige Domain - Fall 3 aus dem Urheberrecht, in welchem eine Interessenabwägung zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht eines Architekten mit dem wirtschaftlichen Interesse des Eigentümer vorgenommen werden musste
24.02.25 • 38:04
Mit Streitigkeiten rund um Sport, Clubs, Festivals und Veranstaltungen beschäftigt sich Philipp Schröder-Ringe, Partner bei Härting Rechtsanwälte. In Folge 68 von HÄRTING|fm stellt er im Rahmen der Litigation-Staffel drei Fälle aus dem Eventrecht vor, die im Zivilrecht liegen. - Wie nimmt man ,,Flitzer" in Anspruch? - Welches Gericht ist bei internationalen Merchandisingverträgen zuständig? - Was muss ein Verwendungsnachweis im Rahmen von Projektförderungen enthalten und welche Streitigkeiten können bei einer fehlenden Abgabe entstehen?
20.02.25 • 34:06
Premiere bei Folge 67 von HÄRTING|fm! Mit Christian Willert, Partner bei Härting Rechtsanwälte und Anwalt der ersten Stunde, wird die Litigation-Staffel fortgesetzt. Thematisiert werden wieder drei Streitigkeiten, alle mit Bezug zum Arbeitsrecht. Wir steigen ein mit der Frage, was arbeitsgerichtliche Prozesse von zivilrechtlichen Gerichtsverfahren unterscheidet. In den drei Fällen geht es unter anderem um - Zustellung von arbeitsrechtlichen Kündigungen - das Risiko mehrerer Instanzen vor den Arbeitsgerichten - die DSGVO in Arbeitsgerichtsverfahren - Schmerzensgeld wegen angeblicher Datenschutzverstöße - Auskunftsklagen vor dem Arbeitsgericht und - den richtigen Umgang mit Hinweisgeberschutzsystemen
17.02.25 • 37:36
In der dritten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt Lasse Konrad, Partner bei Härting Rechtsanwälte, drei Streitigkeiten vor, die im Anschluss von Cyber-Angriffen entstanden sind. Zunächst wird thematisiert, was Cyber-Verfahren von anderen IT-Streitigkeiten unterscheidet. Vertieft werden anhand der Beispiele die folgenden Fragen: - Welche Schäden sind überhaupt erstattungsfähig? - Wie muss ein Schaden nachgewiesen sein? - Wie kann ein Schaden berechnet werden? - Welche Bedeutung haben die laufenden Beziehungen zum Dienstleister? - Welche Rolle spielen LKA, ZAC und Staatsanwaltschaft? - Wie gestalten sich Massenverfahren nach Cyberattacken? - Wie können solche Verfahren abgewehrt werden?
13.02.25 • 41:21
Sachverständige! Hierüber sprechen Christof Elßner, Partner bei Härting Rechtsanwälte, und Dr. Martin Schirmbacher in Folge 65 von HÄRTING|fm, der zweiten Folge aus der Litigation-Staffel. Christof Elßner stellt drei Fälle aus seiner langjährigen Praxis vor, die mit Sachverständigen stehen und fielen. - Wann kommen Sachverständige überhaupt ins Spiel? - Welche Anforderungen gelten für Sachverständige? - Was kann man gegen inkompetente Sachverständige tun und wer bezahlt ein unbrauchbares Gutachten? - Wie mit befangenen Sachverständigen im Prozess umgehen?
10.02.25 • 45:03
Folge 64 ist der Auftakt zur Litigation@HÄRTING|fm Staffel. Senior Associate Urs Lucke und Martin Schirmbacher sprechen über drei IT-Streitigkeiten, welche die Verteidigung von IT-rechtlichen Klagen verbindet. • Fall 1: Wechselschaden von 500.000 Euro durch eine fehlerhafte Banküberweisung aufgrund angeblichen Fehlers der Buchhaltungssoftware • Fall 2: Klage gegen ein E-Commerce-Beratungsunternehmen wegen angeblich schlechter Beratung bei Produktauswahl • Fall 3: Schadensersatz nach Ransomware-Angriff
06.02.25 • 33:56
Folge 63 ist ein Annex zu der Staffel IP@HÄRTING|fm und es geht um unseren Schwerpunkt im Filmrecht. Mit Lasse Konrad spreche ich über sein Steckenpferd, das Filmrecht und unser Team Film. Anlass ist ein größeres Abendevent bei uns in der Kanzlei, bei der Tim Lienhard und Jamila Wenske über Ihre Erfahrungen in der Produktion sehr unterschiedlicher Filme berichteten. Lasse hat von typischen Fällen aus der Praxis des Filmteams berichtet: - Rechteclearing und Filme über real existierende Personen ohne deren Zutun - Remake von Filmen ohne Rechte an dem Material selbst - Einwilligungen von Schauspielern
18.12.24 • 43:55
Am 28.11.2024 fand der 2. HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht. In der zweiten Sonderfolge geht es um Datenschutz, (Kollektiv-)Arbeitsrecht, Biases und das Urheberrecht. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat seine Thesen zu personenbezogenen Daten in Large Language Models vorgestellt. Es geht also um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Trainings von KI-Modellen mit Daten mit Personenbezug und die Frage, ob diese Daten in den Modellen noch enthalten sind. Herr Fuchs wies dabei auch auf die Unterschiede zwischen KI-Modellen und KI-Systemen hin. Außerdem sprach er über konkrete Anwendungsfälle von KI-Systemen in der Hamburgischen Beratungspraxis. Stefan Brink, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg hat über künstliche Intelligenz und Beschäftigtendaten gesprochen. Auch er brachte Beispiele, wo KI-Systeme im Beschäftigtenkontext bereits eingesetzt werden und welche Rechtsgrundlagen für die damit einhergehende Datenverarbeitung in Betracht kommen. Gleiches Thema unterschiedlicher Schwerpunkt: Unsere Kollegin Malini Nanda berichtet aus Ihrer Beratungspraxis und spricht über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einführung von KI-Lösungen, die auch die Belegschaft betreffen. Es geht um erste Gerichtsentscheidungen im Kollektivarbeitsrecht bei der Einführung von KI-Tools, die auch zur Überwachung von Beschäftigten dienen können. Eine etwas andere Stoßrichtung hatte der sehr praxisnahe Vortrag von Martin Raasch, KI-Berater bei Brainosphere. Er zeigte am praktischen Beispiel, wie schnell Biases in KI-Systeme geraten und wie man damit umgeht. Es geht um (un)gewollte Diskriminierung und Möglichkeiten der Verhinderung. Außerdem sprach er über Vor- und Nachteile synthetischer Daten zum Training von KI-Modellen. Den Abschluss unseres KI-Tages bildete das IP-Recht. Fabian Reinholz berichtete über die Anwendung der Text- und Datamining Schranke bei der Vorbereitung des Trainings von KI-Modellen. Er stellte auch die Klagen von LAION und GEMA vor, bei denen es um die angebliche urheberrechtswidrige Nutzung von Werken für das KI-Training geht. Dr. Till Prömmel ist Leiter IP-Recht bei der Bundesdruckerei und beschäftigt sich vor allem mit Patenten. Er berichtete über die Patentierfähigkeit von KI-Lösungen. Es ging auch um die Frage, ob "die KI" als Erfinderin eingetragen werden kann ("Nein!" meinen nicht nur BGH und Till Prömmel).
09.12.24 • 98:43
Am 28.11.2024 fand der 2. HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht. In (Sonder-) Folge 61 geht es um zunächst um den Status Quo der KI-Entwicklung und die Frage, ob KI wirklich alle Probleme löst. Danach ist der Schwerpunkt die neue KI-Verordnung und unterschiedliche Ansätze von KI-Governance. Wir sprechen mit Dr. Maria Börner (Westernacher Solutions), Vitorio Dimov (HÄRTING), Rebekka Weiß (Microsoft), Fabio Vigliar (Merantix Momentum) und - quasi ein Selbstgespräch - mit Marlene Schreiber (HÄRTING). Den Anfang macht Dr. Maria Börner, die Leiterin des AI Competence Center bei Westernacher Solutions ist. Sie gab einen Überblick darüber, was alles mit KI geht und warf auch die kritische Frage auf, ob es wirklich immer KI sein muss, die alle Unternehmensprobleme löst. Häufig sind es auch kleinere Anwendungen, die mit deutlich weniger Ressourcen auskommen und effizientere Lösungen bieten. Vitorio Dimov ist Associate bei HÄRTING und unser AI Officer. Er gab einen Einblick in den AI Act und die aktuellen rechtlichen Fragen, die sich in der Anwendung stellen. Gesprochen hat er über den Unterschied zwischen KI-Modell und KI-System und auch die Definition, die die KI-Verordnung für KI-Systeme vorsieht. Anschließend unterschied er verbotene und hochriskante KI-Systeme von allen anderen Systemen und stellte die Unterschiede und Rechtsfolgen dar. Schließlich sprach er über typische Hochrisikosysteme in Unternehmen. Rebekka Weiß ist Senior Managerin Government Affairs bei Microsoft Deutschland und verantwortet dort unter anderen den Bereich künstliche Intelligenz. Sie sprach über KI-Governance in Unternehmen und zwar sowohl aus Sicht eines internationalen Großkonzerns (also KI-Governance-Strukturen bei Microsoft) und die Providersicht (also vor allem Transparenz gegenüber unternehmerischen Nutzern von Microsofts KI-Produkten). Rebekka hat konkret berichtet, welche Bausteine Microsoft zur Umsetzung der KI-Prinzipien einsetzt und was das Office of Responsible AI tut. Merantix Momentum berät Unternehmen bei der Einführung und Integration von KI-Lösungen. Fabio Vigliar leitet deren AI Strategy Team und hat in seinem Talk über die Verbindung von KI-Integration und KI-Governance gesprochen. Konkret hat er sein schlankes Modell eines KI-Governance-Projekts gesprochen. Fabio hat auch hervorgehoben, dass bestehende Governance Strukturen genutzt werden können und das Rad nicht neu erfunden werden muss. Schließlich berichtete Marlene Schreiber aus unserer Praxis größerer und kleinerer AI-Governance-Projekte und darüber wie wir diese gemeinsam mit den Mandanten normalerweise angehen. Dabei sprach sie auch über KI-Kompetenz und die Anforderungen aus Art. 4 KI-VO und die Frage, wo KI-Kompetenz in Unternehmen am sinnvollsten angedockt sein sollte.
05.12.24 • 100:37
Teil von Team IP bei HÄRTING ist das Team Event. Mit Philipp Schröder-Ringe spreche ich in Folge 60 über eines seiner wichtigsten Themen: das Eventrecht. Es geht um Festivals und Clubs, um Baugenehmigungen, Lärm und Naturschutz. Philipp berichtet aus der Praxis, wie wir Kulturschaffende unterstützen. Es geht um ein Urteil, dass er vor dem OVG Niedersachsen erstritten hat, wonach Festivals jedenfalls grundsätzlich keine Baugenehmigung benötigen, was den Genehmigungsprozess insgesamt sehr beschleunigt. Es geht auch um eine neue TA Lärm und um das Zusammenleben von Anwohnenden und Clubbesuchenden und einen vernünftigen Ausgleich in der Stadt.
28.11.24 • 47:07
In Folge 59 ist unser Kollege Robert Golz zu Gast: Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei HÄRTING Rechtsanwälte. Robert ist Autor des Buchs: „Fotos rechtssicher nutzen im Internet“ und dementsprechend perfekter Gesprächspartner für das Thema von Folge 5 unser IP goes HÄRTING|fm-Staffel. Es geht um den Urheberschutz im Zusammenhang mit Fotografien. Robert hat drei aktuelle Fälle mitgebracht: - BGH zu Fotos mit Drohnen und Panoramafreiheit: Darf man ein Foto eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerks mit einer Drohne aus der Luft aufnehmen, ohne den Berechtigten zu fragen? - BGH zur Fototapete: Darf man Fotos eines Raumes veröffentlichen, an dessen Wand sich eine Fototapete findet oder muss man den Fotografen dafür gesondert fragen? - BGH zur Nutzung des Fotos eines Sportwagens: Welchen Schadensersatz kann ein Fotograf verlangen, wenn sein Bild eher ein Schnappschuss ist und von einem Dritten kopiert und in der Werbung verwendet wird?
25.11.24 • 47:53
Urheberrecht und KI-generierter Content: Über dieses Spannungsfeld sprechen Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher in Folge 58 von HÄRTING|fm. Einleitend geht es um unsere bisherige Beratung in Sachen künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Praktisch jede Woche kommen neue Fragestellungen hinzu. Danach gehen wir die verschiedenen Spannungsfelder durch: - Kann Training von KI-Systemen mit geschützten Werken die Rechte der Urheber verletzen? - Wann sind Urheberrechte durch das Prompting verletzt? - Inwieweit kann der Output generativer KI Urheberrechte verletzen? - Wie sieht es mit dem Schutz von KI-generiertem Content aus? - Können Prompts urheberrechtlich geschützt sein? - Was sagt der AI Act zum Urheberrecht? - Gibt es schon Urteile?
21.11.24 • 53:24
Zu Gast in Episode 3 unserer kleinen IP@HÄRTING.fm Staffel ist unser Kollege Svyatoslav Gladkov aus dem Team IP. Er ist Mode- und Markenrechtler und beschäftigt sich zudem mit dem UWG. Wir sprechen über einen aktuellen Dauerbrenner, nämlich die umweltbezogene Werbung. Ist es zulässig, mit "klimaneutral" zu werben? Darf man sagen, dass etwas "CO2-neutral hergestellt" sei? Wie ist es mit „umweltfreundlich“? Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs gibt die Richtung vor. Slavek erklärt welche das ist.
18.11.24 • 46:49
Endlich eine Folge mit einer Einführung in das Markenrecht. Mit Inga Sievers spricht Martin Schirmbacher in Episode 2 der Staffel IP@HÄRTING.fm über Entstehung, Eintragung und Nutzung von Marken. Es geht unter anderen um folgende Fragen: - Was ist eine Marke? - Wie entsteht Markenschutz? - Was ist bei einer Markeintragung zu beachten? - Welche Marken werden nicht eingetragen? - Was hat es mit dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auf sich? - Warum kann man Apfel als Marke für Computer, nicht aber Obst eintragen? - Warum ist es wichtig, eine Marke auch zu benutzen?
14.11.24 • 42:44
Folge 55 ist zugleich Folge 1 von IP@HÄRTING.fm einer kleinen Fokus-Staffel mit besonderem Blick auf unseren Intellectual Property Schwerpunkt, also den Gewerblichen Rechtsschutz, Marken, Urheberrecht, Unlauteren Wettbewerb. Freut Euch auf einen Ausflug in aktuelle Entscheidungen und Themen, die unsere Kollegen aus dem Team IP so jeden Tag auf ihren Tischen haben. Es wird um Marken gehen, um Green Claims, um AI, um Fotos und um Events. Und heute wird es um Preise gehen. Experte in dieser Episode ist unser Kollege Lars Thiess, Counsel bei HÄRTING Rechtsanwälte und wesentlicher Teil des Team IP. Mit ihm spreche ich über die Werbung mit Preisen. Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht Regelungen vor, unter welchen Umständen wie mit Preisen geworben werden darf. Besonders intensiv sprechen wir über eine Entscheidung des EuGH zu der Frage, auf welchen gestrichenen Preis sich die Werbung mit einem Rabatt beziehen darf. Der EuGH antwortet klar: den niedrigsten innerhalb der letzten 30 Tage verlangten Preis. Lars erklärt auch, warum das Auswirkungen auf den Black Friday und die Cyber Week hat.
11.11.24 • 35:40
Rechtsanwalt Jan Mönikes ist neu bei HÄRTING. Und er bringt viel Erfahrung und Expertise mit. Über seinen Schwerpunkt der Beratung von Unternehmen bei der Kommunikation in Krisensituationen sprechen wir in Episode 54. Zunächst sprechen wir darüber, was Krisenkommunikation überhaupt ist und wie das Recht helfen kann. Wir gehen die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten durch und sprechen über Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüche und warum letztere den betroffenen Organisationen nicht wirklich helfen. Außerdem diskutieren wir die Rolle der DSGVO in äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Dann geht es um vorbereitende Maßnahmen: Kommunikationsstrategien, Krisenpläne, Schulungen und Monitoring. Jans eigentlich Spezialgebiet ist aber die rechtliche Unterstützung in Fällen, auf die man sich nicht wirklich vorbereiten kann: Wie kann er hier helfen und worauf kommt es dabei an. Wir sprechen über Reaktionsmöglichkeiten und typische Fehler in der Kommunikation in der Krise. Ist nichts sagen vielleicht bisweilen besser? Außerdem schauen wir auf den Wandel der Rolle des Presserechts in Zeiten von Social Media: User Generated Content means User Generated Problems. Wir schließen mit ein paar Tipps für eine gute Vorbereitung - zum Beispiel bei der Auswahl der Berater für den Krisenfall... Im Rahmen der Schreibtischfrage erzählt: - Marlene von einer Marktplatzmandantin. Es geht nicht nur um den Digital Servces Act, sondern auch die Verwendung der Daten durch die verschiedenen an dem Marktlatz beteiligten Stakeholder. - Jan von einem schwierigen Schriftsatz in einem Berufungsverfahren, in dem es um einen erbitterten Streit unter Journalisten geht. - Martin über die datenschutzrechtlichen Themen, die sich stellen, wenn SaaS-Software über Reseller an (gewerbliche) Kunden vertrieben wird. Wer sollte hier die Auftragsverarbeitungsverträge schließen, wenn der Reseller keinen Zugriff auf die Daten bekommt? Es gibt verschiedenen Lösungsvarianten, die kurz erörtert werden.
15.07.24 • 69:16
In Folge 53 sprechen Christof Elßner und Martin Schirmbacher mit dem Kollegen Dr. Joseph Schwartz über alternative Streitbeilegungsverfahren - insbesondere über Schiedsgerichte. Es geht um die Unterschiede zwischen Prozessen vor ordentlichen Gerichten und Schiedsverfahren. Joseph ist als Schiedsrichter und Berater für deutsche und internationale Mandanten tätig und Partner bei Wagner Arbitration. Nach einigen Basics sprechen wir über Vorteile und Nachteile alternativer Streitbeilegungsverfahren und über die Rolle des Schiedsgerichts. Joseph berichtet über die Auswahl von Schiedsrichtern und darüber, wie man selbst Schiedsrichter wird und ernannt wird. Wir blicken auch auf unsere Beratungspraxis bei internationalen Verträgen und typische Schiedsklauseln in internationalen Verträgen. In den News geht es um Rechtsstreitigkeiten in der Folge von Cyberangriffen. Christof erzählt, welche typischen Auseinandersetzung es (nicht nur) zwischen betroffenem Unternehmen und IT-Dienstleistern es gibt. Außerdem schauen wir auf IT-Verträge, die die heutzutage typischen Bedrohungsszenarien meist nicht ausreichend berücksichtigen. Auf Martins Schreibtisch liegen vermehrt KI-Projekte. Wir sprechen über die Unterschiede zwischen AI-Governance-Projekten und DSGVO-Projekten und darüber, wie man ein KI-Projekt angehen sollte.
27.06.24 • 77:08
Aiga Senftleben ist Rechtsanwältin und Co-Gründerin und Managing Director des FinTech billie.io. Mit ihr sprechen wir in Episode 52 über die besonderen Herausforderungen, die die Finanzmarktregulierung mit sich bringt und insbesondere über die BaFin als Genehmigungsbehörde. Aiga erklärt das Geschäftsmodell von Billie und erläutert warum B2C und B2B im Bereich des Forderungskaufs völlig unterschiedlich sind. Wir sprechen zudem über die Schwierigkeiten bei der Digitalisierung und Aigas Tätigkeit im Digital Finance Forum, einem Netzwerk von Expertinnen und Experten im Bundesfinanzministerium. In den News berichtet Dorothea über eine Compliance Prüfung für einen Online-Marktplatz. Es geht darum, ob die Plattform eine Lizenz nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) braucht oder ob eine Ausnahme greift. Bei Martin geht es um ein kleines DSA-Projekt und die Pflichten, die ein Online-Printer einhalten muss, wenn er Fotobücher, T-Shirts und Tassen mit von den Kunden hochgeladenen Fotos bedruckt. Dieser Shop wird dadurch nämlich zum Vermittlungsdienst nach dem DSA und es greifen einige neue Pflichten.
24.05.24 • 56:29
Es geht um den Digital Markets Act in Folge 51 von HÄRTING|fm. Zu Gast ist die Wissenschaftlerin Dr. Nada Pauer vom Max Planck Institut in München. Mit ihr sprechen Lars Thiess und Martin Schirmbacher über die Regulierung der großen digitalen Player durch den europäischen Gesetzgeber und insbesondere durch den Digital Markets Act. Zunächst fragen wir, was die Plattformmärkte so besonders macht und warum diese eine besondere Regulierung benötigen. Wir schauen uns kurz die von der EU-Kommission benannten Torwächter und deren Dienste an. Schließlich schauen wir auf die unmittelbaren Folgen des DMA: Auf Google Maps können wir in den Suchergebnissen nicht mehr klicken, dafür womöglich bald WhatsApp-Nachrichten an Signal-User schicken. Außerdem strukturiert Apple die Monetarisierung seines Appstores um. zum Schluss sprechen wir über die Bedeutung des deutschen Kartellrechts und § 19a GWB. In den News geht es um die Auslegung des AI-Act - bevor der überhaupt in Kraft getreten ist - in einem konkreten Fall. Lars erzählt über eine vertragliche Auseinandersetzung, wo der Knackpunkt ist, ob KI überhaupt zum Einsatz kommt. Und wir werfen einen Blick auf das Fernunterrichtsschutzgesetz, einem etwas antiquierten Gesetz, das neuerdings auf Online-Coachings angewendet wird. Wir besprechen ein bisschen die aktuelle Rechtsprechung und die Auswirkungen auf die Praxis. Außerdem berichtet Martin über ein konkretes Data Act Projekt: Welche Gedanken macht sich der Hersteller von Bluetooth- und WiFi-Lautsprecher zum Zugang des Nutzers zu Daten, die in den Geräten anfallen? Wie kann man Zugang zu bei der Nutzung des Produkts anfallenden Daten gewähren, wenn das Endgerät keine eigene Schnittstelle dafür hat? Und wie kann man den Nutzer identifizieren, wenn er seine Daten bei dem Hersteller abfragt? Fragen über Fragen und ein paar konkrete Antworten.
28.04.24 • 70:36
Der für Privacy und AI verantwortliche Director Legal bei Zalando Jan Wittrodt ist zu Gast in Jubiläumsfolge 50 von HÄRTING|fm. Mit ihm sprechen Leonore Hilchenbach und Martin Schirmbacher über einen kundenzentrierten Datenschutzansatz und die Schwierigkeiten, diesen mit den regulatorischen Vorgaben in Einklang zu bringen. Es geht um Datenschutzinformationen von Juristen für Juristen und einen datenschutzrechtlichen OnePager sowie Jans Erfahrungen damit. Wir sprechen über die unterschiedlichen Ansätze der Umsetzung von DSGVO und AI Act bei Zalando. Außerdem fragen wir uns, ob der Datenschutz in einer Midlife Crisis steckt oder eher Pubertätsanzeichen zeigt. Jan Wittrodt gibt Tipps, wie Datenschutz in einem wachsenden Unternehmen gelebt werden kann und wie man verhindert, zum Neinsager zu werden. In den News geht es um die Abgrenzung von Auftragsverarbeitung nud Joint Control und warum man die gemeinsame Verantwortlichkeit nicht grundsätzlich scheuen muss, aber doch auch Nachteile bestehen, die ein allzu schnelles Einschwenken auf Art. 26 DSGVO problematisch werden lassen. Außerdem geht es um den Dauerbrenner Erhöhung von Preisen in Dauerschuldverhältnissen - hier für einen etablierten SaaS-Anbieter im B2B-Umfeld. Wir diskutieren, warum die Einholung einer Zustimmung der Kunden Fluch und Segen zugleich ist.
04.03.24 • 64:26
Den Einstieg von Dr. Holger Jakob als Of-Counsel bei uns, bei HÄRTING Rechtsanwälte, nehmen wir zum Anlass, in Sonderfolge 49 über Holgers Spezialdisziplin, nämlich das Sportrecht, zu sprechen. Holger ist promovierter Jurist und seit 2002 Rechtsanwalt. Er war zusätzlich Inhouse-Counsel bei verschiedenen sportnahen Unternehmen, u. a. G Esports und myBet. Derzeit ist er neben seiner Tätigkeit bei uns Senior Legal Counsel bei Oddset. Holger ist auch Fachanwalt für Sportrecht, bei der FIFA lizenzierter Spielerberater und Schiedsrichter sowohl beim Deutschen Sportschiedsgericht als auch beim Esport-Bund Deutschland e.V. Er berät Verbände und Athleten in allen Fragen des Verbands-, Vereins- und Sportrechts. Gemeinsam mit Fabian Reinholz, Robert Golz und Dr. Christopher Wiencke betreibt er den Sportrechtspodcast "Liebling Bosman". Um die Facetten des Sportrechts ein bisschen zu beleuchten, besprechen wir jeweils zwei aktuelle Fälle aus Holgers und Fabians Praxis. Es geht um Sponsoringverträge, das Recht an einer Datenbank mit frei verfügbaren Daten zu Sportlern und Teams und die Versetzung eines Fußballprofis in den B-Kader.
27.02.24 • 30:25
Über Daten im Allgemeinen und das Vorgehen beim Aufbau datengetriebener Organisationen sprechen wir mit Sebastian Wernicke, selbständiger Data Scientist und Autor des Buches "Data Inspired - Erfolgskonzepte für die datengetriebene Organisation". Auf Basis seines Buches sprechen wir darüber was eigentlich alles falsch ist mit dem viel verwendeten Spruch "Daten sind das neue Öl" und darüber, was Datengetriebenheit eigentlich bedeutet. Aller Anfang ist bekanntlich schwer: Sebastian erklärt, wo man als Unternehmen, das datengetrieben werden möchte, überhaupt anfangen soll. Spoiler: Es kommt gerade am Anfang nicht auf die Tools an. Am Beispiel eines Forschungsgeräteherstellers erläutert Sebastian, wie wichtig die richtige Strategie ist. Der Wille zur Nutzung von von Daten genügt nicht, sondern muss unterfüttert werden. Man muss sich als Unternehmen am Anfang die richtigen Fragen stellen, um eine kostenintensive aber nutzlose Digitalisierung des "Status Quo" zu vermeiden. Sebastian zeigt hier wichtige Stolpersteine auf, die man als Unternehmen möglichst vermeiden sollte. Neben Stolpersteinen geht Sebastian auch auf Missverständnisse in Bezug auf Daten ein. So sind Daten beispielsweise entgegen verbreiteter Auffassung gar nicht objektiv und eindeutig in ihrer Interpretation. Weil es um Daten geht kommen wir natürlich auch nicht um das Thema künstliche Intelligenz rum. Wir sprechen mit Sebastian über Kernpunkte, auf die es beim Umgang mit KI und der Entwicklung von KI zu achten gilt und seine Erfahrungen im Umgang mit bestehenden Regulierungen im Rahmen seiner Beratungstätigkeiten. Zum Abschluss gibt Sebastian noch drei Tipps für Unternehmen, die sich von ihren Daten und denen Dritter inspirieren lassen wollen. In den News berichtet Marcus über ein aktuelles Projekt, in dem wir für einen SaaS-Anbieter geprüft haben, ob dieser unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fällt und was das eigentlich für Folgen hat. Martin erzählt von einem aktuellen Data Act-Projekt in dem das Team geprüft hat, ob der Data Act Anwendung findet auf eine Mandantin. Hierbei ging es ausnahmsweise nicht um die Vorschriften der ersten Kapitel und "vernetzten Produkten" oder "verbundenen Diensten", sondern um die Kategorisierung als "Datenbearbeitungsdienst" und wie dieser Begriff auf unserer Seite für eine kleine Überraschung gesorgt hat.
26.01.24 • 60:20
Über den Data Act und die Vorteile vom Teilen von Daten sprechen wir mit Hubertus von Roenne, selbständiger Digitalisierungs- und Datenberater. Wir sprechen über die Europäische Datenstrategie im Allgemeinen und den Data Act im Besonderen. An konkreten Beispielen bereden wir, welche Unternehmen von der neuen Gesetzgebung betroffen sind und was das für sie bedeutet. Am Beispiel von BMW und den Mainzer Stadtwerken erläutert Hubertus, wie wichtig das Teilen und die Nutzung von Daten ist. Es macht einen großen Unterschied, ob der E-Flottenbetreiber die Batteriedaten unmittelbar vom Hersteller bekommt, oder mühsam selbst das Verhalten der Batterien in seinen Fahrzeugen messen und bewerten muss. Wir arbeiten heraus, dass der Data Act zwar auch für den B2C-Bereich gilt, seine volle Wirkung aber wohl eher im B2B-Sektor und der öffentlichen Hand entfalten wird. Wir sprechen über die Abgrenzung zu personenbezogenen Daten und mögliche Ausflüchte von Unternehmen, Daten nicht zu teilen. Neben dem Datenschutz kommt hier vor allem der Schutz von Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen in Betracht. Auch die DSGVO enthält (in Art. 20) einen Anspruch der Betroffenen auf Datenübertragbarkeit. Hubertus erläutert, warum er glaubt, dass der Data Act hier deutlich stärker sein wird. Schließlich schauen wir auf die Praxis in Unternehmen: Wie müssen Daten aufbereitet werden? Warum ist Data Governance wichtig? Was ist der Schlüssel zu einer sinnvollen Datenstrategie? Was sind die Haupthindernisse für eine Datenrevolution in den Unternehmen? Spoiler: "Dürfen wir nicht! Können wir nicht! Wollen wir nicht!" In den News berichtet Marcus über ein aktuelles Projekt, in dem wir AGB und Datenschutzinformationen für den Hersteller einer Hörbuchbox - ganz ohne vernetzte Daten oder Software-as-a-Service. Martin erzählt von einem aktuellen DSA-Projekt für eine größere Plattform, an dem das Digital-Team arbeitet. Wir besprechen die Hintergründe des Digital Services Act und einige Detailfragen, zum Beispiel KYC-Regeln und Informationspflichten für Plattformbetreiber. Außerdem geht es um Art. 25 DSA und das Verbot von Dark Patterns - whatever that is.
18.12.23 • 63:33
Am 30.11.2023 fand der HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht. In der (zweiten Sonder-) Folge 46 geht es um die vier wesentlichen Rechtsfragen künstlicher Intelligenz in der Praxis: Mit Prof. Dr. Tobias Keber (Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg) sprechen wir über Datenschutz. Dr. Daniel Halft (idealo) berichtet über Haftung und KI-Richtlinien in Unternehmen. Fabian Reinholz und Constantin Berlage beleuchten die urheberrechtliche Seite von KI und Martin Schirmbacher und Marlene Schreiber blicken auf den aktuellen Entwurf der KI-Verordnung. Den Anfang macht Tobias Keber, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Er beleuchtete die verschiedenen datenschutzrechtlichen Fragestellungen beim KI-Einsatz: Wer ist verantwortlich? Wo liegt der Personenbezug? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Datenverarbeitung? Wo bleibt die Transparenz? Wann braucht man eine Datenschutzfolgenabschätzung? Dr. Daniel Halft ist Inhouse-Rechtsanwalt bei idealo und freier Berater für den Einsatz von KI in Rechtsabteilungen und Unternehmen. Die Essenz seines Vortrags ist: Verständnis der Technik und ihres konkreten Einsatzes im Unternehmen, betroffene Rechtsgebiete identifizieren, gemeinsam klare Regeln erstellen aber auch gegenseitiges Vertrauen zwischen Rechtsabteilung & Fachabteilung etablieren. Wir sprechen über die Bedeutung von KI-Richtlinien und auch darüber, wie man diese im Unternehmen zur Geltung bringt. Fabian Reinholz und Constantin Berlage sind Kollegen aus HÄRTINGs IP-Team. Sie sprachen über die urheberrechtlichen Fragen künstlicher Intelligenz. Sie unterscheiden zwischen potenziellen Rechtsverletzung beim KI-Training (mit § 44b UrhG), beim Prompting und beim Output. Außerdem geht es darum, ob jeweils eigene Rechte entstehen können, am Prompt einerseits (klar) und am Ergebnis andererseits (nein, weil es an der schöpferischen Leistung eines Menschen fehlt). Schließlich sprechen Marlene Schreiber und Martin Schirmbacher (beide Partner bei HÄRTING) über den Entwurf der KI-Verordnung. Es geht um den Stand der Verhandlungen in Brüssel und Wahrscheinlichkeiten, ob der AI Act tatsächlich kommen wird. Dann sprechen wir über Regulierung der Haftung für KI: durch den AI Act (ohne eigene Haftungsregeln), die wohl kommende KI-Haftungs-Richtlinie (verschuldensabhängige Haftung) und die Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie (verschuldensunabhängige Herstellerhaftung). Zudem geht es um die unterschiedlichen Risikoklasse von KI-Systemen und die Folgen daraus für die tätigen Akteure.
07.12.23 • 90:15
Am 30.11.2023 fand der HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht. In (Sonder-) Folge 45 geht es um zunächst um den Status Quo der KI-Entwicklung und den praktischen Einsatz in Unternehmen. Wir sprechen mit Dominik Wojcik (evnxt), Viktor von Essen (Merantix, Libra), Dr. Ralph Hünermann (Odooscope) und Michael Neuber (Google) über konkrete Anwendungsfälle künstlicher Intelligenz in Unternehmen. Den Anfang macht Dominik Wojcik, der Strategieberater für KI und Online-Marketing ist. Er hielt eine fulminante Keynote und berichtet im Podcast über die Funktionsweise von GPT-Modellen und Large Language Modells. Wir sprechen über die Unterschiede von Bildgeneratoren und welches Tool sich besonders für welchen Zweck eignet. Schließlich gibt Dominik noch ein paar konkrete Beispiele für den Einsatz von KI-Tools im Marketing von E-Commerce-Unternehmen. Viktor von Essen war Prozessanwalt mit Stationen bei Freshfields und an internationalen Schiedsgerichten. Dann wurde er Startup-Unternehmer unter anderem bei dem AI Inkubator Merantix. Ganz frisch hat er sein Startup Libra gegründet, das sich mit der Automatisierung der Lösung rechtlicher Probleme befasst - auf Basis von KI und nicht mit regelbasierten Textbausteinen. Mit Viktor sprechen wir über seinen Ansatz vom Zugang zum Recht durch vertikaler Rechtslösungen auf Basis von speziell trainierten Large Language Models. Dr. Ralph Hünermann ist Gründer und CEO von Odoscope. In seinem Vortrag stellte er vor, wie die von ihm und seinen Kollegen entwickelte Plattform so in Online-Shops integriert werden kann, das mit Hilfe von mit KI-gestütztem „Category Merchandising“ ein personalisiertes Online-Shopping im E-Commerce entsteht. Und ein deutlicher Anstieg von Sales zu verzeichnen ist. Wir sprechen auch über die datenschutzrechtlichen Themen und insbesondere TTDSG und DSGVO und die Frage der Notwendigkeit einer Einwilligung. "Google is an AI first company" sagt Michael Neuber, Senior Manager Government Affairs and Public Policy und Head of Data, Privacy and Security bei Google. Er stellt die weltweite AI Policy von Google vor und berichtet dann über drei konkrete KI-gestützte Anwendungen bei Google: (1) Duet AI und die Unterstützung bei der Nutzung von GMail und im gesamten Google Workspace, (2) ein von Google entwickeltes Tool zur Erkennung von Geldwäsche, das z.B. bei der HSBC-Bank im Einsatz ist und (3) das Project Green Light, das u.a. in Hamburg auf Basis von Google Maps Daten KI unterstützt für grüne Welle sorgen soll.
04.12.23 • 73:36
Gast in Folge 44 ist Gamal Moukabary, Gründer und CEO von myWage. Mit Gamal sprechen wir über das Geschäftsmodell von myWage - bei weitem nicht nur Menschen mit geringem Einkommen haben Gründe, den bereits verdienten Arbeitslohn (vorab) ausbezahlt zu bekommen. Gamal berichtet über seine bisherigen Gründungen (u.a. Bonify) und Finanzierungsrunden. Wir sprechen über die Herausforderungen, ein FinTech zu gründen und warum die regulatorischen Vorgaben niemanden abhalten sollten, den Sprung zu wagen. Es geht auch seine Investments und wie er Investmententscheidungen trifft. Außerdem sprechen wir über den Einsatz künstlicher Intelligenz bei FinTechs allgemein und bei myWage im Besonderen. Schließlich geht es um No-Code-Development und warum sich wegen dieses Trends Geschäftsmodelle gerade im FinTech-Umfeld viel schneller testen und umsetzen lassen. In den News geht es um eine größere Finanzierungsrunde, die Dorothea gerade für Mandanten begleitet hat. Wir sprechen über den üblichen Ablauf und die Schwierigkeiten, die sich bei Last-minute-Änderungen bei der Notarin ergeben. Bei Martin geht es wieder um Daten. Allerdings nicht um die DSGVO, sondern um den Data Governance Act und ein Gutachten, das wir für ein öffentliches Unternehmen gefertigt haben. Darin ging es um den Anwendungsbereich des neuen Rechts und um die Folgen. Nach der neuen Verordnung sind Ausschließlichkeitsvereinbarungen über die Datenüberlassung mit einzelnen Unternehmen unzulässig. Wenn Daten mit Unternehmen geteilt werden, müssen diese auch an andere Unternehmen weitergegeben werden.
23.11.23 • 63:23
Schon wieder Cybersecurity! In Folge 43 von HÄRTING|fm sprechen wir mit Christoph Bausewein, Assistant General Counsel, Data Protection & Policy bei dem US-Cybersicherheitsunternehmen CrowdStrike. Wir schauen uns an, wie ein Cyberangriff heutzutage stattfindet und welche Maßnahmen Unternehmen treffen können, damit das nicht passiert. Dabei geht es um konkrete Maßnahmen, die deutlich über Firewall und Virenscanner hinausgehen. Christoph macht deutlich, dass angesichts der Bedrohungslage deutlich mehr passieren muss und gibt Tipps, wie Unternehmen mit einer Cybersicherheitsstrategie starten können. Dabei geht es nach einer gründlichen Bestandsaufnahme auch darum, in Table Topic Exercises, bestehende Pläne einmal in der Praxis zu testen. Außerdem sprechen wir über den sich ständig ändernden Rechtsrahmen. Es geht um den Cybersecurity Act der Europäischen Union und die ENISA, die Europäische Agentur für Cybersicherheit und das Zertifikatsschema, das die ENISA gerade entwirft. Zertifikate sind zur Einordnung angebotener Produkte wichtig - wie im Datenschutz fehlt es aber bisher an einheitlichen Vorgaben. Schließlich geht es um die Vorgaben aus der NIS-2-Richtlinie und deren Umsetzung in Deutschland. Die derzeitigen Entwürfe gehen von einem deutlich erweiterten Anwendungsbereich aus. Es werden nicht nur KRITIS-Unternehmen betroffen sein. Viele Unternehmen werden ein Risikomanagement für ihre Cybersicherheit einführen und darüber an das BSI berichten müssen. In den News geht es ein neues KI-Mandat bei Marlene und die schwierige Frage, ob bestehende Lizenzverträge mit Contentlieferanten eine automatisierte Zusammenfassung der Inhalte mittels künstlicher Intelligenz zulassen und darum, ob die Ergebnisse ihrerseits Schutz genießen. Martin stört sich an einem neuen Papier der Hamburgischen Datenschutzbehörde zu Meldepflichten bei Data Breaches nach Art. 33 DSGVO. Ist wirklich jeder fehlgeleitete Brief ein meldepflichtiger Datenschutzverstoß? Wo liegt das Risiko für Herrn Meier, wenn ein an ihn gerichtetes Schreiben seiner KfZ-Versicherung bi Frau Müller landet und diese sich deswegen bei der Versicherung meldet? Und was macht die Behörde mit solchen Meldungen?
26.10.23 • 76:30
CRM und E-Mail-Marketing sind unsere Themen in Folge 42 von HÄRTING|fm. Unser Gast ist Nico Zorn, Gründer und Geschäftsführer der CRM- und E-Mail-Marketing-Agentur Saphiron. Nico ist als Referent (u.a. für die 121Watt), Lehrbeauftragter, Keynote-Speaker und Autor aktiv. Er hostet monatlich den CRM-Podcast. Wir sprechen über die Basics beim E-Mail-Marketing und auch darüber wie man ein CRM-Projekt angeht: Planung ist alles und erst kleine, dann große Schritte. Es geht um Tracking von E-Mail-Kampagnen und vor allem darum, welche Kennzahlen überhaupt relevant sind (Spoiler: die Öffnungsrate allein ist es nicht). Nico berichtet, welche Schwierigkeiten beim Tracking wegen Apples Mail Privacy Protection oder Firewalls und Spam-Filtern bestehen und wie man damit umgeht. Wir sprechen auch über individualisierte E-Mails und Landingpages und auch hier darüber, wie man mit wenig Aufwand einen Anfang machen kann. Am Rande sprechen wir über das Recht: Wann besteht ein Einwilligungserfordernis? Ein weiterer Trend im E-Mail-Marketing ist der Einsatz künstlicher Intelligenz und zwar sowohl bei der Content-Erstellung als auch im analytischen CRM. Hier sprechen wir darüber, was tatsächlich in der Praxis schon geht und wohin die Reise wohl gehen wird. Schließlich geht es um die wesentlichen Herausforderungen funktionierender CRM-Systeme. In den News sprechen wir über den gerade vorbeigegangenen sehr erfolgreichen IT-Juristinnentag und einen aktuellen Fall in dem es um die Frage geht, ob ein Tracking auf einer gesundheitsbezogenen Website eigentlich als Erhebung von Gesundheitsdaten der Nutzer anzusehen ist.
26.09.23 • 74:31
Die Architektin, Künstlerin und Veranstalterin Alina Mann ist zu Gast in Folge 41 von HÄRTING|fm. In unserem Gespräch mit ihr geht es um den Einsatz von KI-Tools in Kunst und Architektur. Wo liegen die Chancen, was sind die Risiken und wie gehen Künstlerinnen und Künstler mit den neuen Möglichkeiten um? In den Veranstaltungen, die Alina mit Kunstschaffenden organisiert, prallen die Meinungen aufeinander: Von rigoroser Ablehnung bis aktiver Nutzung der Möglichkeiten, die die künstliche Intelligenz in der Kunst bietet, ist alles dabei. Die Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz in der Architektur sind ohnehin mannigfaltig. Rechtlich sprechen wir über Urheberrechte an KI-generierter Kunst und was Künstler tun können, um zu verhindern, dass Dritte entstandene Werke einfach übernehmen dürfen. In den News geht es um das Hinweisgeberschutzgesetz und die Umsetzung aus datenschutzrechtlicher Sicht. Außerdem geht es - passend zu unserem Gast - um Kunst: Können Kunstschaffende die Anerkennung eines Werkes verweigern? Was ist eine Lost Art Datenbank und wie steht es um das Urheberrecht an Kunst in Italien? Schließlich geht es um E-Commerce und die Ausgestaltung des Warenkorbs eines größeren Online-Shops: Darf der Kaufen-Button auch ganz oben im Warenkorb sein? Und wo muss der finale Preis auftauchen?
31.08.23 • 49:54