Show cover of TAXpod

TAXpod

TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!

Titel

Weiter geht’s mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im Juni und Juli vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind. Den Auftakt macht ein verfahrensrechtlicher Fall: In II R 38/23 hatte der BFH zu klären, wie viele Gebühren im Zuge einer verbindlichen Auskunft festgesetzt werden dürfen, wenn ein mehraktiges Geschehen – etwa eine in mehreren Schritten vollzogene vorweggenommene Erbfolge – abgefragt wird. Eher leichte Kost bietet X R 23/24: Können Sonderabzugsbeträge nach § 10f EStG für die Sanierung eines Baudenkmals zur Eigennutzung auf Erben übergehen? Komplexer eine Rechtsprechungsänderung zur Steuerpflicht von Zinsanteilen in gestundeten Kaufpreisforderungen in VIII R 30/24: Muss bei Ratenzahlungsvereinbarungen im Zuge des Verkaufs von unentgeltlich erworbenen Assets zwangsläufig ein ertragsteuerlicher Zinsanteil nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG angesetzt werden? Nur kurz angerissen: I R 11/24 und die Frage, wie das Tatbestandsmerkmal des Nahestehens im Sinne von § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG bei Beteiligung natürlicher Personen auszulegen ist. Grunderwerbsteuer: In II R 2/23 ging es um die Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG – konkret um die Frage, ob eine Erbengemeinschaft als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, worauf es am Ende nicht ankam. Der Vollständigkeit halber streifen wir IV R 3/23: Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG bereits in der notariellen Urkunde über die Umwandlung gestellt werden kann – und ob Übernahmeverluste in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind. Im Bewertungsrecht besprechen wir zwei Entscheidungen: II R 17/23 betrifft die Frage, ob eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße als außerordentlicher Aufwand dem Ausgangswert hinzuzurechnen ist. In II R 2/24 stellte sich die Frage, ob Verzugszinsen bei der Anteilsbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren vollumfänglich berücksichtigt werden können. Den Abschluss bilden zwei erbschaft- und schenkungssteuerliche Urteile: II R 1/22 widmet sich der Frage, ob die Festsetzung der Erbschaftsteuer ausnahmsweise aus sachlichen Billigkeitsgründen unterbleiben kann. Und in II R 27/22 geht es um die Schenkung einer Kapitallebensversicherung: Lässt sich ein vom Schenker vorbehaltener Nießbrauch am Rückkaufswert vom steuerpflichtigen Wert der Bereicherung abziehen? Viel Spaß beim Hören! Noch ein kurzer Hinweis: Bei einer Tonspur wird's leider etwas kratzig. Das war das Mikro, nicht der Inhalt. Nächstes Mal geht's besser. Folge direkt herunterladen

12.08.26 • 38:45

In der neuen Episode widmen wir uns in gewohnter Runde der BFH-Rechtsprechung der vergangenen zweieinhalb Monate – diesmal mit einem besonders dichten Programm. Wir starten mit I R 37/22 und der Frage, wann eine Gewinnabführung im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses tatsächlich durchgeführt ist. In IV R 5/24 hatte der BFH darüber zu befinden, ob verlustgeneigte Wirtschaftsgüter – hier ein Aktiendepot – dem Betriebsvermögen zugerechnet werden können. Weiter geht's mit I R 13/25 und der Gewinnfeststellung bei einer atypisch stillen Gesellschaft: Wie hoch ist der Sonderbetriebsgewinn des stillen Beteiligten aus Zinsen eines Darlehens, das er der Gesellschaft gewährt hat und auf welcher Ebene wird festgestellt? In II R 5/24 hatte der BFH zu klären, wann der Bewegungstatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG bei Personengesellschaften erfüllt ist und ob die Befreiung nach § 6 GrEStG erreichbar bleibt. Wirtschaftliche oder zivilrechtliche Betrachtung? Im Umwandlungssteuerrecht widmen wir uns X R 32/23 und der praxisrelevanten Frage, ob der Antrag auf Buchwertfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 3 UmwStG auch konkludent gestellt werden kann – etwa durch die bloße Abgabe einer Steuererklärung. In IV R 25/23 beschäftigen wir uns anschließend mit den Voraussetzungen, unter denen die Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG als unentgeltlich gilt, wenn negative Darlehenskonten übernommen werden. Mit V R 11/24 widmen wir uns der Gemeinnützigkeit bei unternehmensverbundenen Stiftungen – und insbesondere der Frage: Welche Motive darf der Steuerpflichtige mit Bick auf die „Selbstlosigkeit“ verfolgen, ohne die Steuerbefreiung einzubüßen? Auch zur passiven Entstrickung besprechen wir zwei Urteile: I R 41/22 betrifft die Frage, ob die Einführung einer Immobilienklausel für Immobiliengesellschaften im DBA Spanien zu einer Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG geführt hat. I R 6/23 stellte sich dagegen die Frage, ob mit der Schaffung des Art.13 Abs. 1 erstmals australisches Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinn einer australischen Immobilie begründet wurde. III R 38/22 widmet sich sodann der Frage, ob in doppelstöckigen Strukturen beim Verkauf von Mitunternehmeranteilen an Projektgesellschaften gewerbesteuerlicher Ertrag entstehen kann. Nochmal Grunderwerbsteuer: In II R 24/23 geht es zunächst um die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs und die Anwendbarkeit des § 16 GrEStG. Anschließend wenden wir uns in II R 9/23 der Frage zu, wie die Übertragung von Anteilen an einer immobilienhaltenden Personengesellschaft vom Treuhänder auf den Treugeber zu besteuern ist. Zum Abschluss noch drei Urteile zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung: III R 28/24 betrifft Mietaufwendungen, während III R 3/23 und III R 39/22 zwei personalnahe Konstellationen beleuchten – Dienstwohnungen für kurzfristig Beschäftigte und Mitarbeiterunterkünfte. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

26.06.26 • 52:53

Mit Urteil vom 4.6.2026 C-827/24 Nova Iberomoldes hat der EuGH entschieden, dass portugiesische Grunderwerbsteuer auf einen Anteilstausch gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstößt und damit rechtswidrig ist (Richtlinie 2008/7/EG DES RATES vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital). Die deutsche Regierung hat sich intensiv an dem Verfahren beteiligt und zu Wort gemeldet. Die Beteiligung der Bundesregierung verwundert nicht, ist doch der Schluss darauf, dass auch die deutsche Grunderwerbsteuer sich an der Kapitalansammlungsrichtlinie messen lassen muss, zwingend. Der EuGH hat die Argumente der Bundesregierung jedoch ausdrücklich abgelehnt. Noch mit Urteil vom 25.9.2024 II R 36/21 hatte der BFH es als acte clair angesehen, dass die Kapitalansammlungsrichtlinie sich nicht auf die deutsche Grunderwerbsteuer auswirkt und die Vorlage zum EuGH abgelehnt. Dies hatten wir schon in unserem damaligen TAXpod nicht nachvollziehen können. Nun hat der EuGH klargestellt, dass die Auffassung des BFH heute nicht mehr vertretbar ist. Als acte clair angesehen werden könnte allenfalls der umgekehrte Fall, dass die von der Richtlinie erfassten Fälle nicht besteuert werden dürfen. In dieser Episode beleuchten wir mit Michael Joisten als „Grunderwerbsteuerexperte“ und Thomas Sendke als „EU-Experte“ die Auswirkungen der Entscheidung auf die Grunderwerbsteuer und darauf, welche Fälle konkret betroffen sind. Damit ist es erneut ein Impuls aus der EU, der die Wettbewerbslandschaft in Europa verbessert. So kann es weitergehen… Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

19.06.26 • 39:13

In dieser Episode sprechen wir mit unserem geschätzen Kollegen Thomas Sendke, profunder Kenner des EU-Rechts, über den seit letzter Woche kursierenden ersten Entwurf der EU-Kommission für einen EU-Omnibus zur Änderung verschiedener Richtlinien (Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie, Fusionsrichtlinie, Mutter-Tochter-Richtlinie, ATAD, Streitbeilegungsrichtlinie, FASTER-Richtlinie). Das Papier wird nächste Woche veröffentlicht. Nach über zehn Jahren, in denen die EU-Rechtsakte im Zeichen der Missbrauchsvermeidung die Komplexität des Steuerrechts immer weiter erhöht haben, kommt nun erstmals ein Vorschlag zum „Decluttering“, also zur Vereinfachung und Stärkung des Binnenmarkts. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU als Wirtschaftsstandort gerät endlich wieder stärker in den Blick. Bemerkenswert ist, wie deutlich die Kommission den Handlungsdruck adressiert und umsetzt, insbesondere nach der umgekehrten Stoßrichtung der vergangenen Jahre. Unter drei denkbaren Optionen hat die Kommission das ambitionierteste Programm gewählt. Alles hat seine Zeit, so ist der ehrliche Zwischenton. Abzuwarten bleibt, ob auch die Mitgliedstaaten zur Umsetzung bereit sind. Die vorgeschlagenen Änderungen sind weitreichend: Verzicht auf jegliche Mindestbeteiligungsverhältnissen in der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie sowie in der Mutter-Tochter-Richtlinie. Das hat auch innerstaatliche Konsequenzen, ist doch der § 8b Abs. 4 KStG nicht mehr haltbar. Auch die immer wieder sachte auflodernde Diskussion um die Einführung einer Mindestbeteiligung für § 8b Abs. 2 KStG wird unwahrscheinlicher. Die aus manchen Mitgliedstaaten bekannte ex ante Kontrolle der Voraussetzungen einer Ermäßigung wird abgeschafft; möglicherweise können Quellensteuereinbehalte häufiger entfallen. Auch in der ATAD wird einiges geändert: Die Zinsschranke erlebt einen Paradigmenwechsel, es wird erstmals ein europaweit verbindlicher Rahmen für die Förderung von F&E Aufwendungen gesetzt und in der Hinzurechnungsbesteuerung sind Erleichterungen vorgesehen, die sich aus der Einführung der Mindestbesteuerung ergeben. Die kaum verständliche Missbrauchsvermeidungsregel um importierte Besteuerungsinkongruenzen wird abgeschafft. In der Fusionsrichtlinie werden weitere Umwandlungsformen erfasst und u.a. auch der identitätswahrende Formwechsel mit Satzungssitzverlegung. Und auch in der Streitbeilegungsrichtlinie werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um entsprechende Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Wermutstropfen ist allein die lange Umsetzungsfrist, insbesondere für die Quellensteuerermäßigungen. Wir wünschen den Mitgliedstaaten die Kraft, den vorliegenden Entwurf umzusetzen und nicht auf eine weniger ambitionierte Version zurückzufallen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

16.06.26 • 29:29

Was kann eigentlich alles eine Betriebsstätte begründen? Eine Pipeline, ein Spind, ein Server oder sogar eine Tätigkeit im Gefängnis? Und was braucht es dafür konkret – von der „Verwurzelung“ bis zur „Verfügungsmacht“? Genau darüber sprechen wir gemeinsam mit unseren beiden Berliner Kollegen Christian Kahlenberg und David Heckerodt. Christian kennen viele unserer treuen Hörer sicherlich bereits aus früheren TAXpod-Folgen. David hingegen ist zum ersten Mal dabei und für dieses Thema geradezu prädestiniert – hat er sich doch in seiner früheren Tätigkeit als Finanzbeamter, unter anderem beim BZSt und zuletzt im BMF, intensiv mit Betriebsstättenfragen und insbesondere der Gewinnabgrenzung befasst. Anlass unserer digitalen Gesprächsrunde ist der in der Praxis seit Langem erwartete Entwurf des BMF-Schreibens zum Betriebsstättenbegriff vom 13. Februar 2026. Dieses soll das bislang maßgebliche, inzwischen deutlich in die Jahre gekommene BMF-Schreiben aus dem Jahr 1999, den sog. Weihnachtserlass, ersetzen. Dass hier Reformbedarf besteht, liegt auf der Hand: Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen knapp 25 Jahren grundlegend verändert – besonders beschleunigt durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Anstieg mobiler Arbeit und Homeoffice-Tätigkeiten. Zugleich haben neuere BFH-Entscheidungen und aktuelle OECD-Entwicklungen die Diskussion rund um den Betriebsstättenbegriff spürbar verändert. Der BMF-Entwurf greift diese Entwicklungen auf und bezieht zudem neue Arbeitsformen und Tätigkeitsfelder ein, etwa Influencer-Tätigkeiten oder Desk Sharing. Gemeinsam diskutieren wir, wie die einzelnen Merkmale einer Betriebsstätte zusammenwirken, worauf es beim sog. Desk Sharing ankommt und warum auch die digitale Wirtschaft nicht aus dem Blick geraten darf, die uns sicherlich fortlaufend beschäftigen wird. Es geht um Fragen wie: Wann wird ein Homeoffice zur – womöglich sogar geschäftsleitenden –  Betriebsstätte? Welche Rolle spielen Server bzw. IT-Infrastruktur? Und welche Auswirkungen kann das neue Schreiben auf Wegzugsfälle und Entstrickungsfragen haben? Neben dem nationalen Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO werfen wir natürlich auch einen Blick auf das Verhältnis zum abkommensrechtlichen Begriff nach Art. 5 OECD-MA sowie auf die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Regelungsregimen. Bekanntermaßen hat sich auch die OECD jüngst zur Begründung einer Homeoffice-Betriebsstätte geäußert. Wichtig ist zudem immer der Blick über die reine „Begründung“ einer Betriebsstätte hinaus: Die Wechselwirkung sollte nicht bei den einzelnen betriebsstättenbegründenden Merkmalen enden, sondern sich eigentlich in der Gewinnzurechnung fortsetzen. Denn im internationalen Kontext geht es letztlich darum, Besteuerungsrechte sachgerecht aufzuteilen, wobei die Betriebsstätte den zentralen Anknüpfungspunkt bildet. Dazu aber zu einem späteren Zeitpunkt mehr – jetzt machen wir uns erst einmal auf die Suche nach der Betriebsstätte. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

02.04.26 • 57:44

Diese Episode widmen wir den gesetzgeberischen steuerlichen Aktivitäten seit der letzten Bundestagswahl. Wir erinnern uns: Damals war die Union mit dem Versprechen angetreten, der deutschen Wirtschaft einen Schub zu verpassen. Auch Steuererhöhungen sollte es – zumindest bis vor Kurzem – nicht geben. Erschreckenderweise hat es bis heute recht wenig Bewegung gegeben, sodass Jens im Verlauf der Aufzeichnung meint, dass das beste Gesetz wohl gewesen wäre, am Anfang der Legislaturperiode zu versprechen, mal fünf Jahre gar nichts zu machen. Vom angekündigten „Herbst der Reformen“ scheint wenig übrig geblieben zu sein… Das Standortförderungsgesetzt, das am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, enthält aus steuerrechtlicher Sicht nicht viel. Erwähnenswert ist die Anpassung im InvStG, wodurch Investmentfonds nach dem InvStG nun auch gewerblich tätig sein dürfen. Der Blick geht hierbei insbesondere in Richtung Förderung erneuerbarer Energien. Hilfreich ist zudem die Änderung bei § 6b Abs. 10 EstG, der so genannten Reinvestitionsklausel, mit der stille Reserven nun bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro auf neu angeschaffte Assets übertragen werden können. Im Januar 2026 beschloss das Kabinett dann größtenteils berufsrechtliche Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Materielle Regeln sind vereinzelt auch enthalten: Die Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2027 ist dort zu finden. Positiv hervorzuheben sind die Reform des GreStG mit der die Signing-Closing-Thematik nun nachvollziehbar geregelt worden ist. Zusätzlich sind noch die Anzeigefristen von 2 auf 4 Wochen verlängert worden. Wenig Gestaltungsanspruch hatte hingegen das JStG 2025. Die Meilensteine sind die Anhebung und Vereinheitlichung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die USt-Reduzierung auf 7% für Speisen in der Gastronomie. Mit einem gewissen Blick zurück auf den Investitionsbooster vom 1. Juli 2025 sieht man, dass dort nicht viel mehr als die degressive AfA (bis 30% p.a.) für bewegliche Wirtschaftsgüter enthalten ist sowie die Senkung der Körperschaftssteuer um jährlich 1% ab 2028 und anschließend in den folgenden fünf Jahren auf 10%. In Bezug auf die Diskussionsgrundlage zum § 15 AStG hatten wir bereits in einem separatem TAXpod berichtet. Mit Blick in die Zukunft hatte sich Jens bereits auf das neue Aktivrentengesetz gefreut, durch das Personen älter als 67 Jahre seit dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Leider gilt das jedoch nur für Angestellte, nicht aber für selbstständige Unternehmer oder auch Freiberufler. Und dann gab es Ende letzten Jahrs noch das Anpassungsgesetz zur Mindeststeuerreform mit dem ein paar Themen des Mindeststeuergesetzes angepasst worden sind. Unter anderem wurde der § 4j EstG (Lizenzschranke) gestrichen. Auch die Entwicklungen rund um den § 13 AStG sind hier sicherlich positiv hervorzuheben. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

21.03.26 • 25:13

Wir widmen uns erneut den aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung der Monate Januar & Februar und beginnen in II R 19/24 mit der Frage, ob § 7 Abs. 8 ErbStG einen subjektiven Bereicherungswillen voraussetzt. Weiter geht’s mit VIII R 14/23 und der Frage, ob der Zins aus einem Genussrecht, das einem AN gewährt wird, Lohn oder Kapitaleinkünfte darstellt. Ein vergleichbares Urteil, bei der ein GF diesmal als stiller Gesellschafter seines AG beteiligt wurde, findet sich in VIII R 13/23. Erneut um Arbeitslohn geht es in VI R 18/24 und die zu klärende Frage, ob eine Feier eines AG anlässlich der Verabschiedung eines AN Arbeitslohn darstellt. Im Block PersG streifen wir IV R15/22 und die Frage, ob eine Realteilung auch dann buchwertneutral erfolgen kann, wenn ein Realteiler eigene Anteile erhält. IV R 12/23 legt fest, wann Anteile eines Mitunternehmers an einer KapG dem Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind. IV R 20/23 regelt, wie ein Wirtschaftsgut, das "quoad sortem" in eine PersG eingebracht wurde, zu bilanzieren ist. Ebenfalls praxisrelevant ist IV R 14/23 zu § 15b EStG: Führen Verluste einer Gründungskommanditistin aus der Inanspruchnahme eines IAB zur Annahme eines Steuerstundungsmodells? In X R 20/22 schwenken kurz zu Stiftungen und insb. zu den Anforderungen, denen Spenden/Zuwendungen an eine Schweizer Stiftung genügen müssen. GrESt: In II R 32/22 hatte der BFH zu entscheiden, wann die Übernahme eines persönlichen Wohnungsrechts die Gegenleistung erhöht. In II R 20/23 hat der BFH noch einmal die strengen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen bestätigt. Umwandlungsrecht: Wir diskutieren in I R 9/23, ob sich die umwandlungssteuerliche Norm § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG (Besitzzeitanrechnung) auf das zeitpunktbezogene Beteiligungserfordernis des gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a Satz 1 auswirkt. Zuletzt besprechen wir in IV R 17/23 noch, wie teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Rahmen des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG zu behandeln sind. Folge direkt herunterladen

03.03.26 • 62:32

Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für unseren traditionellen Rückblick im internationalen Steuerrecht! Auch dieses Mal nehmen wir unsere Hörer wieder mit auf eine Tour durch die spannendsten Fälle aus den vergangenen 12 Monaten. Von Mindeststeuer-Ambitionen bis zu Fragen rund um die spanische Ferienimmobilie, Wegzugsbesteuerung und Stiftungsmobilität – 2025 hatte es in sich: Mindestbesteuerung ohne USA und China – Wie realistisch ist das Projekt (noch) ohne die beiden Schwergewichte? Spanischen Ferienimmobilie und vGA – Reicht die bloße Nutzungsmöglichkeit oder kommt es auf die tatsächliche Nutzung an? Formeller Fremdvergleich – Genügt allein der Umstand einer fehlenden schriftlichen Vereinbarung, um die Bedingungen eines gelebten Auftragsfertigungsverhältnis als nicht fremdüblich anzusehen? Polnische Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH – Welche Konsequenzen sind für den deutschen § 6 AStG möglich? Substanz bei der geschäftsleitenden Holdingbetriebsstätte – Wieviel ist wirklich nötig, um für abkommensrechtliche Zwecke eine geschäftsleitende Holding zu begründen, die unter funktionalen Gesichtspunkten entsprechende Anteile an Tochtergesellschaften festhält? Geschäftsleitungsbetriebsstätte bei nur einem Geschäftsführer – Wo liegt der Ort der Geschäftsleitung bei einer GmbH, deren einziger Geschäftsführer im Ausland lebt? Stiftungen im Fokus – § 15 VI AStG auch im Verhältnis zu Drittstaaten, neue Maßstäbe zur Zurechnungsbesteuerung? Was sagt der Entwurf zu einem neuen § 15 AStG? Und was gibt es Neues im Bereich der Stiftungsmobilität? Verzinsung bei überlanger Verfahrensdauer – Gibt es Zinsen bei EU-rechtswidrig einbehaltener Quellensteuer? Hinzurechnungsbesteuerung: – Wohin steuert § 13 AStG? Und welche Rolle spielt § 20 II AStG dabei? § 2 AStG und präferentielle Besteuerung – Wo genau beginnt die "Vorzugsbesteuerung" Die wesentlichen Entwicklungen kompakt zusammengefasst und mehr gibt’s in der letzten Episode in 2025. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

17.12.25 • 42:47

In unserer bereits bekannten und besonders „stiftungsversierten Runde“ besprechen wir mit Tim Maciejewski und Ruben Rehr die neuesten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu ausländischen Familienstiftungen. Dabei starten wir mit Aspekten der grenzüberschreitenden Mobilität von Stiftungen und den daraus resultierenden Folgen. So ging es im BFH-Urteil II R 30/22 zunächst um die Frage, ob eine Schweizer Stiftung, die ihren Ort der Geschäftsleitung (und damit Verwaltungssitz) in Deutschland hat, der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt – was wesentlich damit zusammenhängt, ob die Stiftung beim „Zuzug“ ihre Rechtsfähigkeit einbüßt oder nicht. Einen vergleichbaren Fall, Urteil vom 13.8.2025 – 4 K 2055/23 (Revision anhängig unter II R 41/25), hatte das FG München zu entscheiden. Allerdings nun mit EWR-Bezug. Dabei galt es zu klären, ob eine Zuwendung an eine Liechtensteiner Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland letztlich als Zuwendung an ihren Stifter zu bewerten ist – was erneut an ihrer Rechtsfähigkeit hängt. Vor dem Hintergrund dieser „Zuzugsfälle“ diskutieren wir auch den umgekehrten Fall: Den Wegzug und auch die körperschaftsteuerliche Relevanz der hier erbschaftsteuerlich diskutierten Rechtsfragen. Sodann beschäftigen wir uns mit der Zurechnungsbesteuerung. Hier ist nach dem von uns bereits besprochene BFH-Urteil IX R 32/22 vom 3.12.2024 ein neuer Gesetzesentwurf in die Verbändeanhörung gebracht worden, mit dem die Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG grundlegend verändert werden soll. Insbesondere soll der Escape des § 15 Abs. 6 AStG entfallen und stattdessen in § 15 Abs. 3 (Entwurfsfassung) ein Entlastungsbeweis möglich sein, wenn keine künstliche Gestaltung vorliegt. Wir diskutieren, was dies praktisch bedeuten kann. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

27.11.25 • 45:49

In dieser Episode widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal aus dem Monat Oktober, in dem es wieder einige sehr interessante Entscheidungen gegeben hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des Nießbrauchers an Personengesellschaften sowie in Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung ausländischer Stiftungen. Wir starten mit II R 30/22 und der Frage, ob eine Schweizer Stiftung mit klarem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland der deutschen Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt. Mit II R 31/22 und II R 56/22 führt der BFH seine Linie im Bereich von § 6a GrEStG konsequent fort und entscheidet en passant darüber, ob Gebietskörperschaften herrschendes Unternehmen sein können. Das Urteil II R 12/21 klärt, ob eine Erbauseinandersetzung auch mehr als sechs Monate nach dem Erbfall zum sog. Begünstigtentransfer berechtigen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zum Erbfall fortbesteht. In II R 22/21 entscheidet der BFH, wie die Bereicherung bei disquotalen Einlagen in eine Körperschaft bemessen wird. In II R 18/23 beschäftigt sich der BFH damit, ob das Halten eines Familienheims über eine GbR der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a EStG unterliegen kann. IV R 36/22 konturiert die Fragestellung, inwieweit ein Nießbraucher Mitunternehmer sein kann – eine zentrale Frage insbesondere für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG. Das Urteil III R 45/22 konkretisiert die Voraussetzungen einer Gewinnerzielungsabsicht und inwieweit Veräußerungsgewinne auch bei Vermietungs-Cases in die Prognosegrundlage aufgenommen werden. Zum Abschluss dann noch einmal Grunderwerbsteuer: In II B 23/25 (AdV) bestätigt der BFH erneut, dass die Festsetzung von Signing & Closing GrESt nicht zutreffend ist. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer des § 1 Abs. 2b GrEStG im Ergebnis „von Dauer“. Die Entscheidungsvorschau zu den mündlichen Verhandlungen am BFH aus dem vergangenen Monat ist dagegen ausnahmsweise eher überschaubar. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

11.11.25 • 34:10

Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit 2 BvL 19/14 – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist. Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst IV R 6/23. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über IX R 4/23 und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. II R 48/21 behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich III R 12/22 zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie II R 16/23 und II R 26/23, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In VIII R 3/23 geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist. Weiter geht’s mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss VIII R 18/22 klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil XI R 2/23 zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (IV R 31/23 und IV R 9/24), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage VIII R 21/22 zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

08.10.25 • 36:07

Die Wegzugsteuer steht auf dem Prüfstand! Mit Beschluss vom 29.5.2025 hat das polnische Verwaltungsgericht (Wojewódzki Sąd Administracyjny) dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vereinbarkeit der polnischen Wegzugsbesteuerung mit dem Unionsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt – insbesondere mit dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht (C-430/25, Gena). Neben den Fragen, ob auch vor dem Zuzug nach Polen entstandene Wertsteigerungen im Rahmen der polnischen Wegzugsbesteuerung erfasst werden und stille Lasten unberücksichtigt bleiben dürfen, ist für die deutsche Wegzugsbesteuerung dabei insbesondere die dritte Vorlagefrage relevant: Ist es unionsrechtskonform, dass die Wegzugsteuer sofort oder allenfalls in Raten über fünf Jahre gezahlt werden kann? Gemeinsam mit unserem Wegzugsteuerexperten Nils Häck und der EU-rechtlichen Kompetenz von Thomas Sendke wagen wir einen Ausblick. Wie ist der weitere Verfahrensablauf beim EuGH? Lässt sich aus der Behandlung der Rechtssache beim Gerichtshof etwas für die spätere Entscheidung ableiten? Und welche rechtlichen Gesichtspunkte wird der Gerichtshof bei seiner Entscheidung berücksichtigen müssen? Da es im polnischen Vorabentscheidungsersuchen um den Wegzug einer natürlichen Person geht, zwingt unseres Erachtens die Freizügigkeit innerhalb der Union dazu, die Wegzugsbesteuerung verhältnismäßig auszugestalten. Das bedeutet im Ergebnis eine dauerhafte und zinslose Stundung der Wegzugsteuer! Zur Entscheidung des EuGH könnte es jedenfalls bereits im Laufe des Jahres 2026 kommen. Es bleibt also spannend. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

01.10.25 • 31:38

In diesem TAXpod beschäftigen wir uns mit einem Thema, das etwas weniger technisch ist als die meisten unserer bisherigen Episoden. Dafür jedoch hochgradig praxisrelevant. Nämlich: Die Absicherung spezifischer Steuerrisiken – nicht etwa über verbindliche Auskünfte, sondern über Versicherungslösungen. Als Instrument, das insbesondere im Zuge von M&A-Transaktionen zum Einsatz kommt, haben wir in unserer alltäglichen Strukturierungsberatung gute Erfahrungen mit Steuerversicherungen gemacht und sehen in diesem Bereich einen stark steigenden Bedarf sowie eine sehr hohe Dynamik. Als Gast mit dabei ist Alexander Skuratovski, Head of the Tax Insurance Business, Europe Private Equity and M&A bei Marsh McLennan, der uns als Broker Rede und Antwort zu den wichtigsten Fragen rund um das Produkt steht: Was für Steuereinzelrisiken lassen sich bis zu welcher Höhe versichern? Wie setzt sich das jeweilige Steuerrisiko zusammen? Was für Kosten sind mit einer Steuerversicherung verbunden? Welche Vorteile bietet der Einsatz eines Maklers und wie verläuft hierbei ganz allgemein der Prozess? Was sind die Vorteile im Vergleich zur verbindlichen Auskunft? Wie lange laufen die Policen und zu welchem Zeitpunkt zahlt die Versicherung im Falle des Eintritts eines Steuerschadens? Ein äußerst spannendes Thema, das sicherlich in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

29.08.25 • 48:41

Zu Beginn der aktuellen Episode besprechen wir ausnahmsweise auch drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvR 172/24 betrifft zunächst die formellen Aspekte des Fremdvergleichs. 1 BvR 1718/24 beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des besonderen Steuerberater-Postfachs. In 2 BvL 15/14 geht es schließlich noch um die Frage, ob ein zulässiger Treaty Override in § 50d Abs. 10 EStG vorliegt. Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In BFH I R 5/24 geht es primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist – leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen Fällen sachgerecht ist. In BFH II B 13/25 (AdV) beschäftigt sich der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG – verhält. BFH II B 43/24 (AdV) behandelt anschließend die Frage, ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In BFH II R 34/22 geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten, des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit BFH IV R 40/22 und BFH IV R 9/23 noch die gewerbesteuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften. Wie gewohnt gibt es zum Schluss von Christian Süß noch einen kurzen Überblick über besonders interessante mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

11.08.25 • 44:48

In this TAXpod episode, we speak with Dirk Suringa, partner and Co-Head of Tax at renowned US law firm Covington in Washington D.C., about the tax implications of the One Big Beautiful Bill Act. The comprehensive US tax package brings far-reaching changes not only for American companies – German clients with US connections, both in inbound and outbound situations, are also affected. Together, we shed light on the key tax changes introduced by the law and discuss the practical implications for German companies – particularly with regard to cross-border structures. Special focus is also on the now deleted Section 899, the so-called Revenge Tax, which was originally intended as a response to foreign “discriminatory” tax regimes – an issue that is known to have considerable relevance in connection with § 49 EStG and the “Register”-Cases in Germany. We also discuss the renaming and realignment of GILTI, which will now be known as Net CFC Tested Income (NCTI), and FDII, which is now called Foreign-Derived Deduction Eligible Income (FDDEI). Both concepts have been revised not only in terms of language but also in terms of structure, with implications for deductibility, foreign tax credit, and the overall tax attractiveness of cross-border business models. An episode with a transatlantic focus, highly topical and practical – with one of the leading experts on international tax law in the US. Enjoy listening! Folge direkt herunterladen

11.07.25 • 53:07

Welche Neuerungen gibt es bei der Außenprüfung? Darüber sprechen wir in dieser TAXpod-Episode mit Verfahrensrechtsexperte Michael Hendricks und diskutieren gemeinsam die Auswirkungen des sog. DAC 7 Umsetzungsgesetzes, das die Betriebsprüfung modernisieren und effizienter gestalten soll. Bereits im Dezember 2022 verabschiedet, sind dessen zentrale Vorschriften zu Beginn dieses Jahres nun wirksam geworden. Damit gilt für alle Prüfungsanordnungen nach dem 31.12.2024 bereits das neue Recht. Mit dabei ist auch wieder die unseren Hörern bereits vertraute Stimme von Christian Süß. Insbesondere beschäftigen wir uns mit den folgenden fünf Schwerpunktthemen und den dazugehörigen Fragen: Prüfungsanordnung – Was gilt neuerdings in Bezug auf den Prüfungsbeginn und wie soll die Betriebsprüfung zusätzlich beschleunigt werden? „Qualifizierte Mitwirkungsverlangen“ – Was hat es mit dem neuen Instrument mitsamt des Mitwirkungsverzögerungsgelds auf sich, das praktisch erstmals ab dem 1. Juli 2025 relevant werden kann? Wo liegt der Unterschied zum „einfachen Mitwirkungsverlangen“ und wie wirkt sich eine etwaige Anfechtung auf die Ablaufhemmung aus? Prüfungsgrundsätze – Gibt es Möglichkeiten, sich aktiv vor drohenden finanziellen Sanktionen zu schützen, die ein Mitwirkungsverzögerungsgelds mit sich bringt? Teilabschlussbescheid – Wie soll sich die steuerliche Außenprüfung zukünftig besser abschichten lassen? Verjährung – Woran ist die Verjährungsfrist neuerdings geknüpft? Und was gilt bei Verhängung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds oder der Anfechtung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens durch den Steuerpflichtigen? Es lässt sich also schon erahnen: Viele interessante Neuerungen mit teils erheblichen Konsequenzen für den Steuerpflichtigen. Und dazu eine Episode mit hohem Aktualitätsbezug. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

02.07.25 • 45:26

Wir starten mit IX R 32/23 und der Frage, ob die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG auch dann greift, wenn die Betriebsstätte nur einem zu 30% an einer Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer vermittelt wird. Sodann streifen wir VIII R 32/21 zur Verzinsung von unionsrechtswidrig erhobener Quellensteuer und daraus resultierenden Erstattungsansprüchen beim BZSt. Anschließend beschäftigen wir uns mit zwei Urteilen, die jeweils den Betriebsstättenbegriff konturieren, nämlich I R 39/21 und I R 47/21. Mit I R 45/22 reißen wir an, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 5 AStG zur Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus in erster Schicht steht. Im AdV Beschluss II B 54/24 bestätigt der BFH (vorläufig), dass die Nachbehaltensfristen in §§ 5, 6 GrEStG durch die Reform 2021 nicht von 5 auf 10 Jahre verlängert wurden. Im Urteil III R 14/23 entscheidet der BFH, dass viele Verkäufe nach 6 Jahren Haltedauer nicht zwingend zum gewerblichen Grundstückshandel führen und erläutert, wann ausnahmsweise auch die persönliche Motivlage des Steuerpflichtigen relevant sein kann. II R 50/22 zeigt anhand einer typischen Liechtensteiner Stiftungsstruktur, welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen betroffen sein können. In I R 19/21 beweist der BFH, dass die Volltransparenz vermögensverwaltender Personengesellschaften von ihm ernst genommen wird. IX R 14/24 beschäftigt sich erneut mit der bedeutsamen Frage, wem Erträge aus Nießbrauchsrechten bei Geschäftsanteilen zuzurechnen sind. In IV R 21/22 geht es um die Probleme bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei einer unterjährigen Veräußerung von Mitunternehmerschaften. Schließlich klärt  VIII B 33/24, ob der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch den 100% Gesellschafter eine vGA darstellen kann. Zum Abschluss folgt wie gwohnt noch ein Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

13.06.25 • 50:48

Derzeit sind ausländische Familienstiftungen – sicher auch aufgrund der unsicheren Zeiten – besonders nachgefragt. Der Bundesfinanzhof hat nun die Planungssicherheit im Zusammenhang mit Stiftungen in seiner jüngsten Entscheidung IX R 32/22 deutlich erhöht: Demnach schließt nicht nur die Escape-Klausel § 15 Abs. 6 AStG über dessen Wortlaut hinaus auch im Fall von Familienstiftungen mit Sitz in Drittstaaten die Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG aus, sodass ggf. künftig auch bisher kaum benutzte Stiftungsregime für deutsche Stifter relevant werden könnten. Auch klärt der Bundesfinanzhof in erfreulich deutlicher Weise die Voraussetzungen, unter denen das Vermögen i.S.v. § 15 Abs. 6 AStG dem Stifter rechtlich und tatsächlich entzogen ist. Die Auswirkungen dieser BFH-Entscheidung diskutieren wir mit unseren beiden Hamburger Kollegen Ruben Rehr und Tim Maciejewski, die in Wissenschaft, Praxis und Lehre im Stiftungsrecht und Stiftungssteuerrecht zu Hause sind. Folge direkt herunterladen

30.04.25 • 33:59

Charles Crowley and Mark Segrist sind Partner einer der Top-Kanzleien für Zollrecht in den USA. Beide waren bereits zu unserer Zollrunde während der ersten Amtsperiode von President Trump im TAXpod. Aktuell sieht alles deutlich drastischer und sogar dramatischer aus. Wir haben eine langjährige Beziehung zu Chuck und Mark. In dieser englischsprachigen Episode diskutieren wir mit ihnen gemeinsam, wie Mandanten sich verhalten sollten, wie sie ihre Lage analysieren können, wie sie ihre Lieferketten und ggfs. sogar Verrechnungspreisstrukturen ändern können und wie sie insgesamt ihre Abgabenlast durch Zölle senken können. Die Diskussion ist „on a moving target”. Aber die Prinzipien sind trotz schießender Rates gleich. Auch das Stimmungsbild der Mandanten von beiden kommt deutlich zum Vorschein. Viel Spaß beim Hören mit diesen beiden Experten zu vermutlich einem der wichtigsten wirtschaftlichen Themen unserer Zeit. Folge direkt herunterladen

19.04.25 • 39:22

Weiter geht’s mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im März vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind. Wir starten mit BFH II R 15/22 und der Frage, ob bzw. wann Mehrkosten auslösende, nachträgliche Sonderwünsche bei Bauträgerverträgen auch der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterfallen. BFH I R 26/22 beschäftigt sich anschließend mit der überaus interessanten als auch praxisrelevanten Frage, inwieweit die Entscheidung des Aufsichtsrats einer AG über die Vergütung eines Gesellschafters und Vorstands aufgrund der Stellung des Aufsichtsrats mit einem Geschäft unter fremden Dritten vergleichbar ist – mit einer entsprechend niedrigeren vGA-Schwelle. Weiterhin besprechen wir in BFH I R 16/20 den Abzug ausländischer Quellensteuern im Rahmen der Schachtelstrafe unter § 34c Abs. 2 EStG. Anschließend berühren wir in BFH I R 3/21 nur kurz eine Entscheidung zur strukturierten Wertpapierleihe. In VI R 33/21 geht es sodann um die Besteuerung von Aktienoptionsprogrammen und Abfindungen eines Arbeitnehmers, der seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat und dessen vorherige Berufsausübung teils in Frankreich und teils Deutschland erfolgte. IV R 26/22 beschäftigt sich schließlich noch mit dem nicht zu unterschätzenden Anwendungsbereich von Steuerstundungsmodellen. Zuletzt bietet Christian Süß erneut einen kurzen Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus dem vergangenen Monat März. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

07.04.25 • 42:59

Wie im vergangenen Monat sprechen wir gemeinsam mit Verfahrensrechtler Christian Süß über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Februar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Februar mündlich verhandelten Fälle. Fleißig war insbesondere der II. Senat, der gleich mehrere interessante grunderwerbsteuerliche Fälle veröffentlicht hat, sowie zwei Fälle zur Bedarfsbewertung von Kapitalgesellschaften. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start vom äußerst praxisrelevanten Urteil BFH II R 2/22, in dem die Begünstigung nach § 6a GrEStG bei der Ausgliederung aus einem Einzelkaufmann auf eine GmbH zur Neugründung bejaht wird. In BFH II R 46/22 erlebt man, dass die großzügige Haltung des BFH zu § 6a GrEStG bei der teleologischen Reduktion von Vor- und Nachbehaltensfristen ihre Grenze kennt. In BFH II R 14/23 behandelt der BFH die grunderwerbsteuerliche Einordnung einer Übertragung von Anteilen auf eine niederländische Stichting administratiekantoor, einem Vehikel, das einem bei niederländischen Bezügen in der Beratungspraxis regelmäßig begegnet. In BFH II R 36/21 wird die in der letzten Folge aufgeworfene Frage beantwortet (und verneint), ob die Grunderwerbsteuer insgesamt gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen könnte. In BFH II R 15/21 beurteilt der BFH sodann die Bewertung von Anteilen an einer Familienholding nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, wenn als Referenztransaktionen lediglich Anteilseinziehungen zu einem fixen Betrag des Nennwerts zur Verfügung stehen, die daher – so der BFH – nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wurden. Entschieden hat der BFH aber auch, dass der Mindestwertansatz in Form des Substanzwertes bei Referenztransaktionen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG nicht einschlägig ist. In BFH II R 49/22 geht es um eine ähnliche Frage, in diesem Fall bei stark vinkulierten Anteilen an einer Familien-Holding, die nur im Familienkreis veräußert werden konnten und das praktisch nur mit einem sog. „Holding-Abschlag“ von 20%. Wir sprechen zudem über Werbungskosten durch Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage einer WEG (IX R 19/24) und können berichten, dass das Urteil BFH IV R 11/22 ausgegangen ist, wie in der letzten Folge aus der mündlichen Verhandlung antizipiert. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

27.02.25 • 29:55

Zugegeben – unsere neue TAXpod-Episode ist (erneut) etwas länger ausgefallen. Dafür ist sie umso hörenswerter und vor allem äußerst instruktiv. Denn gemeinsam mit Ingo Stangl, einem der profundesten Kenner des Umwandlungssteuergesetzes, besprechen wir die Neuerungen des neuen Umwandlungssteuerentwurfs vom 2.1.2025, der den alten Erlass vom 11.11.2011 ersetzt. Die relevantesten Änderungen betreffen hierbei die Vergleichbarkeitsprüfung bei Auslandsumwandlungen (i.d.R. im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung), die Behandlung von stillen Lasten bei Umwandlungen, die nicht zum Buchwert erfolgen (§ 4f EStG), verschiedene Aspekte zur Spaltung (Teilbetriebserfordernis, Beurteilungszeitpunkt, Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Nachspaltungssperren), Neuigkeiten im Zusammenhang mit § 20 UmwStG und § 22 UmwStG sowie Anpassungen bei den Randziffern zur Organschaft. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

07.02.25 • 75:11

Gemeinsam mit Verfahrensrechtler Christian Süß sprechen wir in dieser TAXpod-Episode über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Januar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Januar mündlich verhandelten Fälle. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start kurz vom Urteil II R 16/22, in dem es um die Grunderwerbsteuerbarkeit von Beteiligungskettenverlängerungen um zwischengeschaltete Personengesellschaften geht. Das Urteil ist – jedenfalls wenn es zur Anwendung kommt – bedeutsam und hat viele Auswirkungen, die wir noch in einer gesonderten Folge beleuchten werden. Anschließend sprechen wir über BFH v. 17. Oktober 2024 III R 1/23 und zur Frage, wann Mitternachtsgeschäfte die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen gefährden können.  BFH v. 20.11.2024 VI R 21/22 fragt sich sodann, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen an angestellte Manager zwingend zu Arbeitslohn führen muss. Hingegen beschäftigt sich BFH v. 19.11.2024 VIII R 26/21 mit der angesichts des volatileren Zinsumfelds immer praxisrelevanter werdenden Behandlung von Aufwendungen aus einem Zins-Swap Geschäft, hier konkret eine Ablösezahlung für eine vorzeitige (isolierte) Beendigung des Swap Geschäfts (sog. isolierter Close Out). Schließlich geht es in BFH v. 30. Oktober 2024 IV 19/22 noch um die erweiterte Kürzung, wenn ein Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet wird, der nur aus verbliebenen Immobilien besteht. Weiterhin berichtet Christian aus mündlichen Verhandlungen zum Anspruch auf Akteneinsicht aus der DSGVO (inkl. Schadenersatzansprüchen) in der Revision IX R 25/22, zu Einzelheiten bei der Außenhaftung der Kommanditisten nach § 15a EStG im Revisionsverfahren IV R 11/22 und zur Frage, ob die Remittance-Base-Besteuerung in UK eine Vorzugsbesteuerung iSd § 2 AStG darstellt, in der Revision IX R 37/21 Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

31.01.25 • 37:40

Die große Reform der Grunderwerbsteuer ist bisher ausgeblieben; stattdessenn haben wir im letzten Jahr eine Vielzahl kleinerer und größerer gesetzlicher Anpassungsmaßnahmen gesehen, die vieles klären, aber auch Fragen offenlassen. Mit dem ausgewiesenen Grunderwerbsteuer-Spezialisten Michael Joisten diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode die großen und kleinen Entwicklungen, die das Grunderwerbsteuerrecht im letzten Jahr genommen hat. Wir beleuchten den aktuellen Stand der umfangreichen Reformformvorhaben und die gesetzlichen Anpassungen zur Zurechnung von Immobilien sowie die Auswirkungen des MoPeG auf die Nachbehaltensfristen. Darüber hinaus werden Entscheidungen insbesondere im Zusammenhang mit § 6a GrEStG vorgestellt. Beachtenswert ist z.B. das FG Sachsen, nach dem § 6a GrEStG in Hinblick auf Art. 24 OECD-MA und vergleichbare Klauseln der einzelnen DBA auch auf Drittstaatenfälle anwendbar ist und überdies auch auf „Einbringungen zur Neugründung“ Anwendung findet. Andere Finanzgerichte wie das Finanzgericht Nürnberg (4 K 990/22) zeigen sich dabei weniger günstig für den Steuerpflichtigen. Beachtenswert auch ein AdV Verfahren des FG Düsseldorf (11 V 1325/24 A (GE)), nach dem die laufenden 5-Jahres-Fristen durch die Grunderwerbsteuerreform 2021 trotz § 23 GrEStG nicht verlängert worden sind. Die ganz große Frage stellt das FG München (4 K 1671/20), indem es aufwirft, ob die Erhebung von Grunderwerbsteuer bei bestimmten Umwandlungen vor dem Hintergrund der Kapitalverkehrssteuerrichtlinie überhaupt zulässigerweise erfolgt. Ein profunder Kenner des EU-Rechts, Thomas Sendke, den wir spontan hinzugeschaltet haben, ordnet die Rechtsgrundsätze für uns ein. Und zuletzt berichtet Michael Joisten aus der Praxis über das Risiko erheblicher Säumniszuschläge, sowie über die Anforderungen und vor allem die überragende Bedeutung ordnungsgemäßer Grunderwerbsteueranzeigen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

23.01.25 • 54:56

Schon fast traditionell blicken wir in dieser Ausgabe wieder auf das vergangene Jahr im Bereich des internationalen Steuerrechts zurück. Wie ist der letzte Stand bei den Registerfällen? Ein Praxisfall aus dem Bereich der Mindestbesteuerung ist dabei. Welche Überraschung enthält der Anwendungserlass zum AStG im Hinblick auf die Hinzurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen? Welche Entwicklungen gibt es beim Steuerklassenprivileg für (in- und ausländische) Familienstiftungen? Was gibt es Neues zur Wegzugsteuer, insbesondere im Hinblick auf Wegzüge nach Italien unter Nutzung der dortigen Pauschalbesteuerung? Welche Neuigkeiten gibt es zur passiven Entstrickung? Wie verhält es sich mit der neuen Wegzugsteuer auf Investmentanteile? Welche Alternativen könnte es zur aktuellen Wegzugsbesteuerung geben? Was hat sich bei Funktionsverlagerungen getan? Gibt es Neuigkeiten für das Tätigsein im ausländischen Homeoffice? Müssen Rechtsanwälte DAC6 Meldungen abgeben oder spricht die EU-Grundrechtecharta dagegen? Und zuletzt: Was könnte mit dem Mindeststeueranpassungsgesetz kommen? Weihnachtsgeschenke werden es wohl nicht mehr, aber kommt es zum Wegfall von 4j und 4i EStG, § 13 AStG (HZB für Kapitalanlagegesellschaften) etc.? Diese und einige weitere Fragen besprechen wir in dieser TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören!   Folge direkt herunterladen

12.12.24 • 65:09

In this episode, we discuss the proposed tax legislation of Donald Trump in his second term. After the TCJA has been the most significant tax reform in the U.S. for well about 30 years, the proposed tax legislation seems less innovative, yet will likely further strengthen the comparable advantages of the U.S. tax system in particular in comparison to Germany. We examine the major tax policy goals with Loren Ponds from Miller Chevalier, who is already known to our audience from our last U.S. episode on register cases and potential U.S. retaliation. Enjoy listening! Folge direkt herunterladen

20.11.24 • 35:32

In dieser TAXpod-Episode dreht sich alles um die wesentlichen Änderungen der Steuergesetze, die das JStG 2024 mit sich bringt. Wegzugsteuer für Investmentanteile sind dabei eine äußerst relevante Neuregelung. In diesem Zusammenhang diskutieren wir die Anwendung der neuen Normen und ihre Auswirkung auf Altfälle. Außerdem wurde der Nachweis für Teilfreistellungen in § 20 Abs. 4 InvStG angepasst. Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Kapitaleinkünften wurden aufgehoben. Warum Emittenten einer Anleihe aufpassen müssen, nicht unter das Steueroasenabwehrgesetz zu fallen und was das JStG 2024 daran ändert. Wir besprechen die Buchwertverknüpfung bei § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG (zwischen Schwestergesellschaften) und die gesetzliche Regelung zur Körperschaftsklausel in § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG. Zuletzt klären wir noch offene Flanken der Grundstückszurechnung durch § 1 Abs. 4a GrEStG und weitere Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts mit unserem geschätzten Kollegen Michael Joisten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

25.10.24 • 52:45

Nach mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Entscheidung vom 28.11.2023 (Veröffentlichung in der letzten Woche) entschieden: Die Versagung des ertragsteuerneutralen Buchwerttransfers von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verletzt das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG. Damit zieht das BVerfG einen vorläufigen Schlussstrich unter die innerhalb des BFH kontrovers diskutierte Rechtsfrage und schließt sich letztlich der Meinung des vorlegenden I. Senats an. Bekannt geworden unter dem Titel „Zoff im BFH“ hatte es zuvor Meinungsverschiedenheiten mit dem IV. Senat gegeben, der in einem AdV-Verfahren davon ausging, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. fortbilden zu können, dass der Buchwerttransfer zwischen Schwestergesellschaften erfasst sei. Zu einer Anrufung des Großen Senats ist es auch im Folgefall des I. Senats in 2013 nicht gekommen, vielmehr ist das Verfahren dem BVerfG vorgelegt worden. Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit Prof. Dr. Dietmar Gosch, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

18.01.24 • 28:46

Im heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) (I R 35/20 „Wächtler“) hat dieser im Nachgang zur EuGH-Entscheidung „Wächtler“ entschieden, dass die im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verbürgte Niederlassungsfreiheit zwar nicht der Festsetzung der Wegzugssteuer entgegensteht, wohl aber nach einer zinslosen Stundung verlangt, bis die bis zum Zeitpunkt des Wegzugs entstandenen Wertzuwächse realisiert worden sind. Prägnant argumentiert der Bundesfinanzhof anhand der EuGH-Entscheidung „Wächtler“, dass eine Wegzugssteuer ohne zinslose Stundungsmöglichkeit die Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen verletzt. Dies muss auch für Wegzüge innerhalb der EU gelten. Gespannt kann man auf die Reaktion von Finanzverwaltung und Gesetzgeber sein. Die klare Entscheidung wirft auch Fragen auf, welche weiteren Verschärfungen der Wegzugssteuer zum 1.1.2022 ggfs. ebenfalls die EU-rechtlichen Vorgaben verletzen. Als vertraute Stimme aus TAXpod-Episoden vergangener Jahre wieder mit dabei ist FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

11.01.24 • 19:53

Zukunftsfinanzierungsgesetz, Wachstumschancengesetz, Finanzielle Eingliederung bei Umwandlungen und ertragsteuerliche Organschaft, Liebhaberei bei der Vermietung von Luxusobjekten, Geschäftsführerhaftung für Bierentnahmen, Einlagekonto für Stiftungen – Neben Updates zu den wichtigsten Steuergesetzgebungsverfahren besprechen wir in dieser TAXpod-Episode zusätzlich einige aktuelle BFH-Entscheidungen zum Jahresende und nehmen uns auch einen Ausschnitt des neuen Umwandlungssteuererlass-Entwurfs vor. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

14.12.23 • 41:33

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